Hinschauen – Helfen – Handeln

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf den besonderen Schutz ihres Körpers und ihrer Seele. In den letzten Jahren hat das Thema „Schutz vor sexuellem Missbrauch“ zu Recht eine breite Aufmerksamkeit bekommen, innerhalb und außerhalb der Kirche.

Die Kirchenkreis Köln-Süd hat am 9.11.2019 das „Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt und zum Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen im Raum der evangelischen Kirche“ beschlossen.

Der Weg von der Erstellung bis zur Beschlussfassung des Schutzkonzeptes wird hier nach gezeichnet und zum Download zur Verfügung  gestellt. Hier geht es zu den Vertrauenspersonen, die in allen Fragen der Prävention und Intervention im Rahmen des Schutzkonzeptes zur Verfügung stehen.

  • 03.09.2018

    Beschluss im KSV

    Beschluss des Kreissynodalvorstandes, dass ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt für den Kirchenkreis erarbeitet werden soll; haupt- und ehrenamtlich Tätige sollen geschult werden.

    Die Schutzkonzept-AG des KKK-Süd wird gegründet und setzt sich zusammen aus: Superintendent Dr. Bernhard Seiger, Synodalassessor Rüdiger Penczek, Jugendreferentin Siggi Schneider, Skriba Simone Drensler und KSV-Mitglied Nancy Lässig-Hoffmann. Frau Dr. Juliane Arnold wird die AG auf Anfrage beratend unterstützen.

    Als Vertrauenspersonen des KKK-Süd wurden berufen: Synodalassessor Rüdiger Penczek und Jugendreferentin Siggi Schneider.

  • 10.10.2018

    Fortbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer

    Die Pfarrerinnen und Pfarrer der Gemeinden des Kirchenkreises wurden im Rahmen des Pfarrkonventens von Frau Dr. Juliane Arnold, Leiterin der Ev. Beratungsstelle Köln und Region, zum Thema „Schutzkonzepte“ fortgebildet.

    10.10.2018

  • ab 11.10.2018

    Risikoanalysen

    An die Presbyterien der Gemeinden der KKK-Süd ergeht ein Schreiben mit erläuternden Unterlagen und der Bitte eine Risikoanalyse für jede Einrichtung (Gemeinde, Kitas, Jugendzentren) bis Ende Januar zu erstellen und bei der AG einzureichen. Unterstützung kann auf Anfrage durch Siggi Schneider gegeben werden.

    Siggi Schneider erstellt für den Bereich Kirchenkreis KKK-Süd eine eigene Analyse.

  • 1. Halbjahr 2019

    Formulierung des Schutzkonzeptes für den KK

    Die AG erstellt einen Schutzkonzeptentwurf aufgrund der Risikoanalysen. Die Bereiche Präventionsschulungen, Führungszeugnisse, Selbstverpflichtungserklärungen, sexualpädagogische Schulungen, Notfallpläne, Beschwerdeverfahren, Interventionsteam finden hier Beachtung.

    Der Schutzkonzeptentwurf wird im Rahmen der Kreissynode am 15. Juni 2019 vorgestellt.

    Am 09.11.2019 wird das Schutzkonzept des Kirchenkreises auf der Kreissynode beschlossen.

    1. Halbjahr 2019

  • ab 01.01.2019

    Präventionsschulungen für alle Haupt- und Ehrenamtlichen

    Die Ev. Beratungsstelle (Tunisstr. 3 in 50667 Köln, Tel. 0221-2577461) übernimmt die Schulungen aller Presbyterien im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 30.03.2020.

    Für die Grundschulungen (ab März 2019) und die Schulungen des pädagogischen Fachpersonals (außer den Kita-Mitarbeitenden) kann unentgeltlich beauftragt werden: Ev. Beratungsstelle Frechen, Tel.: 02234-17025.

    Die Schulungen der ehrenamtlich Tätigen in den Gemeinden erfolgen durch das Jugendreferat im Rahmen der Juleica-Schulungen bzw. im Rahmen von individuellen Team-Trainings.

  • bis 31.12.2019

    Beschluss der gemeindlichen Schutzkonzepte

    Die Gemeinden beschließen im Zeitraum Juli 2019 – Dezember 2019 das Kirchenkreiskonzept  oder ein entsprechend modifiziertes Konzept für sich.

    bis 31.12.2019

  • Februar/März 2020

    Schulung der hauptamtlich Tätigen in der Jugendarbeit

    Am 10.02.20202 sowie am 02.03.2020 findet die Präventionsschulung für die haupt- und nebenamtlich Tätigen der Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinden statt.

  • 2022

    Weiterentwicklung

    Die Überprüfung der Risikoanalysen sowie der Schutzkonzepte erfolgt alle 3-5 Jahre.

    2022

Hinschauen – Helfen – Handeln

Dies ist das Schutzkonzept, das die Kreissynode am 9.11.2019 beschlossen hat.

Das vorliegende Konzept kann auch als Grundlage zur Erarbeitung der gemeindlichen Schutzkonzepte genutzt werden.

Schutzkonzept KKS letztgültige Fassung