Nachrichten von der Kreissynode Köln-Süd: Pfarrer Dr. Bernhard Seiger wird neuer Superintendent

Superintendent Dr. Thomas Hübner begrüßte bei seiner letzten Tagung der Kreissynode des evangelischen Kirchenkreises Köln-Süd am Samstag, 7. Juni, 67 von 74 stimmberechtigten Mitgliedern im Berufsförderungswerk Michaelshoven.

Dr. Bernhard Seiger ist künftiger Superintendent

Zum Nachfolger von Dr. Thomas Hübner wählten die Synodalen Dr. Bernhard Seiger, Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Köln-Bayenthal. Er erhielt 39 der abgegebenen 67 Stimmen, auf seinen Gegenkandidaten Helmut Schneider-Leßmann, bisheriger Synodalassessor des Kirchenkreises Köln-Süd, entfielen 27 Stimmen. Bernhard Seiger ist 44 Jahre alt und studierte in Bonn, Tübingen und Durham in den USA. 1994 kam er als Pfarrer im Hilfsdienst an die Evangelische Kirchengemeinde Köln-Bayenthal, deren Pfarrer er seit 1996 ist. Der Vater einer neunjährigen Tochter bedankte sich für das Vertrauen der Synodalen. „Ich habe hohen Respekt vor diesem Amt, weil ihm eine komplexe Aufgabenstellung zugrunde liegt“, sagte Seiger. Als Stil seiner künftigen Arbeit in diesem Amt führte er vor allem „persönliche Klarheit, gute Kommunikation und Verlässlichkeit“ an.

Vier Grundsätze beim Blick auf die Gemeinden

Bei der Zusammenarbeit mit den Gemeinden nannte Seiger vier Punkte, die er als Grundsätze in seiner Arbeit als Superintendent verankern will: Die Eigenständigkeit der Gemeinden, die neugierige Wahrnehmung der Vielfalt des gottesdienstlichen Lebens, die Wertschätzung für den Dienst der hauptberuflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden und den Mut zum Aufgeben von Arbeitsfeldern, die nicht den Kernbereich des kirchlichen Auftrags betreffen. „Die Eigenständigkeit und Handlungsfähigkeit der Presbyterien muss respektiert werden, da sie die Situation vor Ort besser kennen als andere und Ressourcen und Entwicklungschancen oft realistischer einschätzen können als Beobachter von außen“, betonte der künftige Superintendent. Transparenz und gegenseitiges Verständnis wolle er schaffen und dazu regelmäßige Gespräche mit den Beteiligten auf allen Ebenen führen. Die Präsenz des Kirchenkreises Köln-Süd im Evangelischen Kirchenverband Köln und Region wolle er „deutlich sichtbar“ machen. Zudem betonte Seiger seine enge Beziehung zur Musik im Allgemeinen und zur Kirchenmusik im Besonderen. Auf diesem Gebiet will er „eine verlässliche Absicherung der kirchenmusikalischen Arbeit auf Kreisebene schaffen“. Offiziell in sein neues Amt eingeführt wird Pfarrer Dr. Bernhard Seiger mit einem Gottesdienst im August.

Neubesetzungen beim Assessor und der Scriba

Neben dem Superintendenten wurden auch die Ämter des Synodalassessors und der Scriba neu besetzt. Zum Nachfolger für Helmut Schneider-Leßmann, der nicht mehr kandidierte, wurde Pfarrer Ralph-Rüdiger Penczek von der Evangelischen Kirchengemeinde Wesseling gewählt. Im zweiten Wahlgang erhielt er 38 Stimmen, sein Gegenkandidat Pfarrer Hartmut Müggenburg von der Friedenskirchengemeinde in Erftstadt kam auf 26 Stimmen. Penczek ist damit nicht nur Assessor des Kirchenkreises Köln-Süd, sondern auch Stellvertreter des Superintendenten. Ebenfalls zwei Abstimmungen waren bei der Neuwahl der Scriba erforderlich. Pfarrerin Almuth Koch-Torjuul von der Evangelischen Kirchengemeinde Frechen erhielt 35 Stimmen, Hartmut Müggenburg 31 Stimmen.

Personalien

Weitere Wahlen standen ebenfalls auf der Tagesordnung der Synodalen. Zum zweiten stellvertretenden Scriba wurde Pfarrer Hartmut Müggenburg gewählt. Er wurde auch zum theologischen Abgeordneten zur Landessynode bestimmt. Seine Stellvertreter für diesen Posten sind Pfarrer Gerhard Johenneken von der Evangelischen Kirchengemeinde Köln-Zollstock und Pfarrer Stefan Jansen-Haß von der Evangelischen Kirchengemeinde Brühl. Die beiden nicht-theologischen Abgeordneten zur Landessynode heißen Professor Udo Bühler von der Evangelischen Kirchengemeinde Sindorf und Erika Falcke von der Evangelischen Kirchengemeinde Frechen. Zu Synodalältesten wurden Ina Frank von der Evangelischen Kirchengemeinde Lechenich und Klaus von Harleßem von der Evangelischen Kirchengemeinde Köln-Bayenthal gewählt.

Stichwort: Kirchenkreis Köln-Süd

Der Kirchenkreis Köln-Süd umfasst insgesamt 17 Gemeinden: Brüggen/Erft, Brühl, Frechen, Horrem, Matthäus-Kirchengemeinde Hürth, Johannes-Kirchengemeinde Hürth-Gleuel, Kerpen, Köln-Bayenthal, Philippus-Kirchengemeinde Köln-Raderthal, Köln-Rodenkirchen, Köln-Zollstock, Lechenich, Liblar, Rondorf, Sindorf, Sürth-Weiß und Wesseling. Hier leben etwa 72.000 Gemeindeglieder.

Stichwort: Superintendent/Superintendentin

Das Amt der Superintendentin/des Superintendenten ist evangelischen Ursprungs. Mit der Reformation wurde das Bischofsamt in den neuen evangelischen Kirchen zunächst abgeschafft. Die Aufgaben des Bischofs übernahmen in den Gebieten, in denen sich Luther mit seiner Lehre durchsetzte, die Landesherren, also die Fürsten. Die reformierten Kirchen entwickelten sich hingegen weitgehend unabhängig von den Fürsten, vor allem in den freien Städten, die schon eine eigene Verwaltung hervorgebracht hatten. Doch die Notwendigkeit einer Leitung oberhalb der einzelnen Gemeinden bestand auch hier. So wurde das Amt des Superintendenten geschaffen. Erstmals wurde ein Superintendent 1531 in Hessen eingeführt. 1538 rechtfertigte der Reformator Martin Bucer diesen Schritt gegenüber Kritikern, indem er einen Vergleich mit dem Bürgermeisteramt anstellte: „Die Bürgermeister haben die vornehmliche Aufgabe, alles zum Regieren Nötige zu erkundigen und vor den Rat zu bringen, aber im Namen des ganzen Rats, nicht aus eigener Gewalt.“ So sollte auch der Superintendent keine Herrschaft in der Kirche ausüben, sondern nur eine ordnende Funktion haben. Dazu gehörte etwa die Dienstaufsicht über die Pfarrer und die Vertretung der Gemeinde nach außen hin, beispielsweise gegenüber staatlichen Stellen. In der Kirchenordnung der rheinischen Landeskirche werden als wichtige Arbeitsbereiche genannt: Ordination und Einführung der Pfarrerinnen und Pfarrer, Visitation der Gemeinden in regelmäßigen Abständen, Leitung und Vertretung eines Kirchenkreises nach außen, Wahrung der Ordnung der Kirche und ihrer Bekenntnisse, Vorsitz der Kreissynode. Seelsorge und Beratung an Pfarrerinnen und Pfarrern. Der Evangelische Kirchenverband Köln und Region hat vier Kirchenkreise – und darum auch vier Superintendent/innen. Aus deren Reihen wird immer der Stadtsuperintendent/die Stadtsuperintendentin gewählt.

Text: Jörg Fleischer