Der Dienst der Prädikantinnen und Prädikanten

Neben den Pfarrerinnen und Pfarrern, die ein Universitätsstudium der Ev. Theologie absolviert haben, können in unserer Rheinischen Kirche auch Menschen ohne Theologiestudium zum „Dienst am Wort“ ordiniert werden: die Prädikantinnen und Prädikanten (von lat. praedicare = predigen).

Eine der dabei leitenden Ideen ist, dass Menschen aus völlig anderen Lebens- und Berufszusammenhängen auch andere interessante Perspektiven in die Auslegung der biblischen Texte für unseren Alltag einbringen können. Es ist somit ein Stück Aufbrechen einer kirchlichen Binnenperspektive, die möglicherweise eine gewisse Betriebsblindheit nach sich ziehen kann.

Natürlich müssen angehende Prädikantinnen und Prädikanten eine besondere persönliche Befähigung nachweisen und eine geregelte Ausbildung durchlaufen. Diese Ausbildung, auch „Zurüstung“ genannt, dauert ca. zwei Jahre. In dieser Zeit werden die Prädikantenanwärter und -anwärterinnen zum einen in Blockseminaren in unterschiedliche Themen wie Exegese, liturgische Präsenz und Kasualien eingeführt und trainiert. Zum anderen praktizieren sie vor Ort in der Heimatgemeinde – unter Anleitung durch die Gemeindepfarrerin bzw. den Gemeindepfarrer – die Ausarbeitung von Predigten und die Durchführung von Gottesdiensten.

Nach einem erfolgreichen Durchlaufen der Lernmodule und dem ganz praktischen Nachweis einer tatsächlichen Befähigung zum Predigen erfolgt dann die feierliche Ordination zur Prädikantin bzw. zum Prädikanten. Sie üben den Dienst, der vornehmlich im Halten von Gottesdiensten besteht, in der Regel unentgeltlich aus. In Hinblick auf die Ordinationsrechte sind sie im Rheinland in der Gemeinschaft aller Ordinierten gleichgestellt. Andere Landeskirchen haben hier z. T. stark abweichende Regelungen.

Prädikantinnen und Prädikanten übernehmen in Absprache mit den Pfarrstelleninhaberinnen und -inhabern Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen. Das geschieht in der Regel in ihrer eigenen Ortsgemeinde. Sie stehen dort ganz normal im Predigtplan und sind keinesfalls Lückenbüßer. Sie können ggf. aber auch Vertretungen in anderen Gemeinden übernehmen. Sie leiten Abendmahlsfeiern und halten nach Absprache auch Tauf- und Traugottesdienste. Die Amtshandlung einer kirchlichen Bestattung können sie ebenso als Ordinierte durchführen.

In unserem Kirchenkreis versehen neunzehn (Stand: September 2019) Prädikantinnen, Prädikanten, Prädikantenanwärterinnen und –anwärter ihren Dienst. Sie nehmen damit eine sehr wichtige Aufgabe wahr, die eine lebendige Vielfalt in der Verkündigung der frohen Botschaft von der Liebe Gottes zu den Menschen ermöglicht.

 

Synodalbeauftragte des Kirchenkreises Köln-Süd:

Pfarrer Gerald Warnecke, Prädikant Jürgen Esser