Der Kreissynodalvorstand leitet den Kirchenkreis im Auftrag der Kreissynode und fasst die dafür nötigen Beschlüsse.
Der Superintendent/die Superintendentin ist Vorsitzende/r des Kreissynodalvorstandes und leitet die Kreissynode.
Der Assessor/die Assessorin vertritt den Superintendenten.
Die/der Scriba und ihre/seine Stellvertreter übernehmen die weitere Stellvertretung für den Superintendenten.